Archiv Fiersbach

Kapitel 1

 

Zur Landesherrschaft

 

Das Dorf Fiersbach gehörte wohl von Beginn an zum Kirchspiel Mehren. Das Kirchspiel Mehren lag, in der Zeit als das alte Reich noch in Gaue eingeteilt war, im Auelgau. Später als die Grafen zu Territorialherren wurden, kam das Kirchspiel an die Grafen von Sayn und zählte fortan zur Grafschaft Sayn. Als die weltlichen Landesherren sind die Grafen von Sayn im Jahr 1300 erstmalig bezeugt. In einer Urkunde aus diesem Jahr, wird berichtet, dass die Plebane (einfache Priester) der Kirchen von Altenkirchen, Mehren und noch 14 weitere exkommuniziert werden sollten, da sie trotz der Exkommunikation ihres Landesherrn weiter ihr geistliches Amt ausgeübt hatten. Die Patronatsrechte und die Einkünfte der Kirche des Kirchspiels basass ursprünglich das Stift in Weilburg. Von dort aus kamen diese Rechte an das Hochstift in Worms und waren wohl schon vor 1255 im Besitz der Grafen von Nassau. die Vögte des Hochstifts waren. Diese hatten hier später noch andere Einkünfte. Von den nassauischen Grafen wurden die Rechte und Einnahmen häufig weiter verlehnt so auch an die Herren von Mehren, die diese noch 1383 inne hatten.

 

 

Auf Anordnung des Grafen Adolf von Sayn mussten alle Untertanen 1561 die lutherische Lehre annehmen. 1605 befahl der damalige Landesherr Graf Wilhelm dann, dass sofort die Lehre Calvins eingeführt wird. So mussten dann die Untertanen zum reformierten Bekenntnis übertreten, das dann auch bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts die Konfession Kirchspiel blieb. Nach dem 30 jährigen Krieg wurde die Grafschaft Sayn, da kein männlicher Nachfolger vorhanden war unter den Erbtöchtern aufgeteilt (1652 – 1671). Es entstanden zwei völlig getrennte Grafschaften und zwar Sayn Hachenburg und Sayn Altenkirchen. Dabei kamen neben den Kirchspielen Birnbach, Schöneberg, Flammersfeld und anderen 1652 zunächst auch Teile des Kirchspiels Mehren, nämlich die Dörfer Mehren, Nieder- und Obermaulsbach, Fiersbach, Giershausen, Hirzbach, Neuenhof und Ziegenhain an die Grafschaft Sayn Hachenburg. 1672 wurde eine letzte Änderung vorgenommen und das ganze Kirchspiel Mehren wurde der Grafschaft Sayn Altenkirchen zugeteilt.

 

 

Die Grafschaft Sayn Altenkirchen erhielt zunächst durch Heirat der saynschen Erbtochter Johannette bis 1741 das Haus Sachsen Eisenbach. Danach folgte als Landesherr der Marktgraf Wilhelm Friedrich von Brandenburg Ansbach als Sohn der ältesten Tochter der oben genannten Johannette. Dessen Sohn überließ 1791 die Grafschaft dem preußischen König, der dann auch 1792 als neuer Landesherr die Grafschaft in Besitz nahm. Durch den Reichsdeputationsausschuß wurde 1803 Fürst Friedrich August von Nassau Usingen neuer Landesherr der Reichsgrafschaft Sayn Altenkirchen. 1806 schlossen sich die Fürsten von Nassau Usingen und von Nassau Weilburg, zu dem Sayn Hachenburg gehörte zum Herzogtum Nassau zusammen. 1815 kam das heutige Gebiet des Kreises Altenkirchen an Preußen. 1816 wurde der Kreis Altenkirchen gegründet, der mit nur wenigen Veränderungen bis heute noch besteht.

 

 

Die Kirchspiele waren bevor 1816 die preußische Einteilung in Bürgermeistereien erfolgte, die kleinste Verwaltungseinheit. Ein Kirchspiel umfasste mehrere Dörfer, mehrere Kirchspiele ergaben ein Amt. Das Kirchspiel Mehren zählte mit den Kirchspielen Altenkirchen, Almersbach, Birnbach, Hamm, Schöneberg, Flammersfeld und der Stadt Altenkirchen zum Amt Altenkirchen. Nach der Teilung bildeten Kirchspiele Mehren, Almersbach und Altenkirchen das Amt Altenkirchen. Die Grafschaft war in mehrere Ämter eingeteilt.

 

 

H  Ü  2  3  4  5  6  7  8  9